Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.02.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08   

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https://dejure.org/2008,3148
BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 437/08 (https://dejure.org/2008,3148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschwellenvergabe: Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil nur in Willkürfällen! (IBR 2009, 99)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 294
  • VergabeR 2008, 924
  • ZfBR 2008, 816
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Soweit die Beschwerdeführer vortragen, das landgerichtliche Urteil versage ihnen die Gewährung von Primärrechtsschutz, haben sie eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 20 Abs. 3 GG, der einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten verlangt (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 107, 395 ), weder ausdrücklich gerügt noch substantiiert dargelegt.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Soweit die Beschwerdeführer vortragen, das landgerichtliche Urteil versage ihnen die Gewährung von Primärrechtsschutz, haben sie eine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 20 Abs. 3 GG, der einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten verlangt (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 107, 395 ), weder ausdrücklich gerügt noch substantiiert dargelegt.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Die Vergabe eines Öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber berührt grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (vgl. BVerfGE 116, 135 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08
    Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn "die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen" (vgl. BVerfGE 86, 59 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Teilweise wird angenommen, ein Unterlassungsanspruch komme nur bei Willkür oder einem bewusst diskriminierenden Verhalten des Auftraggebers in Betracht (vgl. die Überlegungen des BVerfG (NJW 2006, 3701 = NZBau 2006, 791= VergabeR 2006, 871; VergabeR 2008, 924; LG Düsseldorf NZBau 2009, 142 m.w.N. [für den Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens]).

    Ein Grundsatz "dulde und liquidiere" besteht im deutschen Recht bei rechtswidrigen Handlungen nicht (vgl. Braun, Anm. zu BVerfG VergabeR 2008, 924, 925; zu enteignungsgleichen Eingriffen s. Palandt/Bassenge, a.a.O., Überbl. v. § 903 Rdnr. 14).

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 27.2.2008, 1 BvR 437/08, VergabeR 2008, 924, juris) sehe den Schutzbereich von Art. 3 Abs. 1 GG bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erst dann als verletzt an, wenn die Grenzen des Willkürverbots durch den Auftraggeber verletzt würden.

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber, aber auch die der Vergabeentscheidung zugrunde gelegten Kriterien berühren grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des erfolglosen Bewerbers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135, juris Rn. 59; Beschl. v. 27.2.2008, 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816, juris Rn. 2; Beschl. v. 1.11.2010, 1 BvR 261/10, NZS 2011, 580, juris Rn. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Denn das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt (vgl. nur Beschluss v. 27.02.2008 - 1 BvR 437/08, ZfBR 2008, 816).
  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Die Marktzugangs- und sonstigen Rechte der Leistungserbringer i.S.d. Art. 12 GG werden bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht nämlich bereits dadurch gewahrt, dass sie - wie hier - am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteile vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.z.N., und vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2010, 1 BvR 261/10, und vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).
  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dass mit der Erteilung des Zuschlags an einen einzelnen Bieter die konkurrierenden Anbieter für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von diesem Markt ausgeschlossen sind, ist einem Vergabeverfahren wesenseigen und verletzt ebenfalls nicht die Grundrechte der erfolglosen Bieter (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

    der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihrem Recht aus Artikel 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 40/09

    Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

    Soweit die AS geltend macht, dass sie durch Rabattvereinbarungen i.V.m. der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 36/09

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Soweit die AS geltend macht, dass sie durch Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. der Ersetzungspflicht nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V in ihrem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt sei, ist dem entgegenzuhalten, dass das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (vergl. Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 m.w.N.) davon ausgeht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit des unterlegenen Bieters berührt.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.02.2008 - 1 BvR 437/08 - zitiert nach ibr-online).
  • VK Bund, 27.03.2009 - VK 3-46/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Art. 3 Abs. 1 GG ist in diesem Zusammenhang erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen - es muss also eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08).
  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-200/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-197/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2858
OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07 (https://dejure.org/2008,2858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 U 190/07 (https://dejure.org/2008,2858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 (https://dejure.org/2008,2858)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Beachtung der dem Gleichheitssatz zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellung bei einem Handeln der öffentlichen Vergabestellen; Bestehen eines einfachen Primärrechtsschutzes und eines allgemeinen Justizgewährungsanspruchs im Vergabebereich unterhalb der ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte (IBR 2008, 671)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenwettbewerb: Keine Bindung an Gewinnerentwurf bei Bürgerprotesten! (IBR 2008, 656)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 344 (Ls.)
  • BauR 2008, 1503
  • VergabeR 2008, 682
  • ZfBR 2008, 816
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07
    Für Streitigkeiten der vorliegenden Art über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte (nach § 2 Nr. 3 VgV von 211.000,- EUR) ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern gemäß § 13 GVG der ordentliche Rechtsweg gegeben (BVerwG NZBau 2007, 389).

    Denn die öffentlichen Vergabestellen haben bei ihrem Handeln die dem Gleichheitssatz zugrunde liegende Gerechtigkeitsvorstellung zu beachten (BVerfG a.a.O.; s.a. BVerwG NZBau 2007, 389 Rn. 10 ff.).

  • OLG Stuttgart, 11.04.2002 - 2 U 240/01

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge: Einstweiliger Rechtsschutz vor den ordentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07
    Ein solcher - öffentlich-rechtlich geprägter - Anspruch folgt nicht, wie von den Antragstellern geltend gemacht, aus Art. 3 I GG oder, wie vom OLG Stuttgart im dortigen Fall als Anspruchsgrundlage angenommen (Urt. v. 11.04.2002, Az. 2 U 240/01; NGZBau 2002, 517, Tz. 31), in Verbindung mit §§ 823 11, 1004 BGB analog.

    Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (s.a. OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07
    Das Vergabeverfahren nach §§ 102 ff. GWB ist aufgrund des Umstandes, dass der Schwellenwert nicht erreicht ist und dass insoweit in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. BVerfG NZBau 2006, 791 Rz. 9 ff.) eine gesetzliche Zweiteilung erfolgt ist, nicht einschlägig.
  • LG Bad Kreuznach, 06.06.2007 - 2 O 198/07

    Sehr eingeschränkter Primärrechtsschutz bei Unter-Schwellen-Vergaben!

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 U 190/07
    Davon ausgehend kommt ein Unterlassungsanspruch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat (s.a. OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471) bzw. wenn offenkundig ist, dass sich für die durch die zweigeteilte gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, GWB § 100 Rn. 1238 ff., 1242).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Darüber hinaus hätten sich die beteiligten Kommunen und die Antragsgegnerin für den Fall der Nachprüfung einer einheitlichen Ausschreibung auf einen gespaltenen Rechtsschutz eingelassen: Während bei ÖPP nach den §§ 102 ff. GWB ein Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen gewährleistet ist, ist ein solcher bei Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG durch zivilrechtlichen Vertrag vor den Zivilgerichten gegeben, dies jedoch nach unter Umständen sehr verschiedenen und bislang keineswegs einheitlichen Überprüfungsmaßstäben (analog dem Rechtsschutz bei Unterschwellenwertvergaben - vgl. einerseits z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.10.2008 - 12 U 91/08, VergabeR 2009, 530; Beschl. v. 13.9.2011 - 6 W 73/11, VergabeR 2012, 133; OLG Hamm, Urt. v. 12.2.2008 - 4 U 190/07, VergabeR 2008, 682 - reiner Willkürschutz; andererseits BGH, Urt. v. 9.6.2011 - X ZR 143/10, VergabeR 2011, 703, Rettungsdienstleistungen II; OLG Jena, Urt. v. 8.12.2008 - 9 U 431/08, VergabeR 2009, 524, 527; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.1.2010 - I-27 U 1/09, VergabeR 2010, 531; Urt. v. 10.10.2011 - I-W 1/11, ZfBR 2011, 832 - Bindung des Auftraggebers an die bekannt gegebenen Vergaberegeln).
  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    (1) Dabei spielt der bei "Unterschwellenvergaben bestehende Streit, ob zivilrechtlicher Primärrechtsschutz auf Unterlassung einer vergaberechtlich zu beanstandenden Vergabe insoweit nur auf eine Willkürkontrolle beschränkt ist (vgl. OLG Hamm; Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 - zitiert nach ibr-online) oder den Zivilgerichten eine weitergehende Überprüfung auf Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze möglich ist, (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09) keine Rolle.
  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    Einige Oberlandesgerichte haben dabei auf die drohende Abwendung von Willkürentscheidungen, grober Fehler oder Mißbrauchskonstellationen abgestellt (so das OLG Brandenburg vom 02.10.2008, Az. 12 U 91/08 und vom 13.09.2011, Az. 6 W 73/11; ebenso das OLG Hamm vom 12.02.2008, Az. 4 U 190/07), während andere Senate es für ausreichend erachten, dass der Antragsteller die Verletzung bieterschützender Vorschriften sowie eine dadurch drohende Beeinträchtigung seiner Rechte glaubhaft macht (OLG Düsseldorf a.a.O., tendenziell auch OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Vor diesem Hintergrund wird ein Unterlassungsanspruch, gestützt auf § 3 UWG oder auf die §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB analog, nur bei vorsätzlich rechtswidrigem oder willkürlichem Handeln oder sonst unredlicher Absicht zuerkannt (OLG Hamm VergabeR 2008, 682, Tz. 24; LG Düsseldorf NZBau 2009, 142, Tz. 31, m.w.N.; LG Arnsberg NZBau 2008, 206, Tz. 55; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471, Tz. 14).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 2 U 36/11

    Berufungsentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren des Bieters in einem

    OLG Düsseldorf NZBau 2010, 531 [juris Tz. 32 f] - dort gemäß §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB; ferner Senat VergabeR 2011, 236 [juris Tz. 40 f]; vormals Senat NZBau 2002, 395; Thüringer OLG VergabeR 2009, 524 [juris Tz. 30 und 34] - auch aus §§ 311 Abs. 2, 241, 280 BGB; Schleswig-Holsteinisches OLG U. v. 09.04.2010 - 1 U 27/10 [juris Tz. 47], dort wohl gemäß § 241 Abs. 1, § 280 Abs. 1 BGB; letztlich offen gelassen; OLG Hamm VergabeR 2008, 682 [juris Tz. 22 und 24]; Brandenburgisches OLG VergabeR 2008, 294 [juris Tz. 7]; ferner Wagner in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen KartellR, GWB, 11. Aufl. [2011], § 100, 2 f; Otting in Bechtold, GWB, 6. Aufl. [2010], § 100, 7 f; Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. [2007], Vor §§ 97 f, 50 f; Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, KartellR, Bd. 2, GWB [2006], vor §§ 97 f, 30 f; Itzel MDR 2011, 517, 519; Braun NZBau 2008, 160).

    Unterschiedlich wird auch gesehen, welcher Prüfungsmaßstab bei unterschwelliger Vergabe für die gerichtliche Kontrollmöglichkeit angelegt wird (vorsätzlich rechtsbrechend, in unredlicher Absicht oder willkürlich geschehen: Senat NZBau 2002, 395; vgl. aber Senat VergabeR 2011, 236 [1 B 2 a und b) bb)]; vorsätzlich rechtswidrig, in unredlicher Absicht oder offenkundig ohne sachlichen Grund: OLG Hamm VergabeR 2008, 682 [juris Tz. 24 und 25]; ebenso Thüringer OLG VergabeR 2009, 524 [juris Tz. 31 und 32]; objektiver Vergabeverstoß: OLG Düsseldorf NZBau 2010, 328 [juris Tz. 34]; Brandenburgisches OLG VergabeR 2008, 294 [juris Tz. 7 und 13]; im Ansatz wohl ebenso: Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.).

  • LG Bielefeld, 27.02.2014 - 1 O 23/14

    Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

    Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, gewährleistet, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 - 4 U 190/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 02.09.2008 - 8 W 117/08, zitiert nach juris; OLG Thüringen, Urt. v. 08.12.2008 - 9 U 431/08, zitiert nach juris; OLG G., Urt. v. 13.01.2010 - 27 U 1/09, zitiert nach juris; a.A. LG Duisburg, Urt. v. 12.08.2011 - 10 O 285/11, zitiert nach juris; LG Oldenburg, Urt. v. 16.05.2002 - 5 O 1319/02, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 91/08

    Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts;

    Angesichts des vom Gesetzgeber gewollten Ausschlusses des Primärrechtsschutzes nach dem GWB kommt auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften nicht in Betracht, fehlt es doch ersichtlich an einer planwidrigen Regelungslücke, die im Wege der Analogie geschlossen werden könnte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.02.2008 - 4 U 190/07).
  • LG Zweibrücken, 17.04.2020 - 1 O 340/19

    Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterlassungsanspruch nur bei Rechtsverstoß!

    Die Prüfung von Rechtsfragen in einem solchen Vergabeverfahren ist als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind (OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 - OLG Jena, Urteil vom 08.12.2008 - 9 U 431/08; LG Bielefeld, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 O 23/14 -).

    Argumentiert wird hier, als Anspruchsgrundlage komme lediglich Art. 3 GG i. V. m. § 823 Abs. BGB in Betracht (so OLG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2002 - 2 U 240/01 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2008 - 12 U 91/08 - OLG Hamm, Urteil vom 12. Februar 2008 - 4 U 190/07 -).

  • LG Duisburg, 12.08.2011 - 10 O 285/11

    An Vergabeverfahren teilnehmende Bieter haben bei Vergaben unterhalb des

    Ein Primärrechtsschutz im Falle einer Vergabe unterhalb des Schwellenwertes des § 100 Abs. 1 GWB kommt lediglich dann in Betracht, wenn eine staatliche Vergabestelle die beteiligten Bieter willkürlich ungleich behandelt (OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - I-4 U 190/07; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2008 - 14c O 264/08; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 201/07).
  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

    Angesichts des vom Gesetzgeber gewollten Ausschlusses des Primärrechtsschutzes nach dem GWB kommt auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften nicht in Betracht, fehlt es doch ersichtlich an einer planwidrigen Regelungslücke, die im Wege der Analogie geschlossen werden könnte (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.02.2008 - 4 U 190/07).
  • LG Bonn, 10.08.2010 - 1 O 5/10

    Geringfügige Formfehler i.S.d. sparsamen Mittelverwendung führen zur

  • LG Düsseldorf, 29.10.2008 - 14c O 264/08

    Unterlassungsanspruch bei Unterschwellenvergabe?

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